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  #1  
Old 03-27-2009, 12:22 PM
MatV
 
Posts: n/a
Default Condor AGB gesetzwidrig?

Ich zitiere mal daraus: https://www8.condor.com/tcf-de/druck/agb.html


"1.2. Treten Sie den Flug nicht an (auch kurzfristig z.B. wegen
verpasster Anschlüsse), bleibt unser Vergütungsanspruch grundsätzlich
bestehen. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche gewöhnliche
anderweitige Verwendungen der Leistungen werden von uns
berücksichtigt. Die in der Regel anfallenden Nichtantrittspauschalen,
die wir im Falle Ihres Nichtantritts zu der von Ihnen gebuchten Reise
je gebuchten Teilnehmer und Strecke fordern müssen, ergeben sich aus
den nachfolgenden Tabellen. Die Pauschalbeträge werden auf volle Euro
gerundet. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder
wesentlich geringere Verluste entstanden sind. Grundlage der
Berechnung der prozentualen Stornokosten ist der Flugpreis (ohne
Zuschläge und Sonderleistungen). Die Condor Service Charge kann nicht
erstattet werden.

Nichtantritt

Gültig für die Wintersaison 2008/2009, Sommersaison 2009 und
Wintersaison 2009/2010

* Basis-Tarif mit Flex Relax (Flex-Tarif)
30,00 € pro Person und Strecke für Kurz- und Mittelstrecken
(bis ca. 5 Std. Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei.
60,00 € pro Person und Strecke für Langstrecken
(ab ca. 5 Std. Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei.
Darüber hinaus 25 % vom Flugpreis und vom Preis des Flex Relax
ab 28 Tagen bis 24 Stunden vor Abflug sowie im Falle einer Stornierung
nach vorheriger Umbuchung ab 28 Tage vor Abflug.
Ab 24 Stunden vor Abflug oder danach ist keine Erstattung
möglich.

* Basis-Tarif ohne Flex Relax

* Aktions-Tarif (aktionsabhängige Angebote)

Bei Stornierung bzw. Nichtantritt in den Tarifen "Basis Tarif ohne
Flex Relax" und "Aktionstarif" ist eine Erstattung des Flugpreises
ausgeschlossen."

Das ist m.E. gesetzwidrig. Weiß nicht, wie das aktuelle Gestez heißt,
früher wäre es wohl das AGB-Gesetz, oder BGB?
Sie können den Flug praktisch zweimal verkaufen, und schließen hier
eine Anrechnung des Eingesparten aus. Mir fällt es schwer, das nicht
Betrug zu nennen. Außerdem widerspricht es doch (s.o) "Gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und mögliche gewöhnliche anderweitige
Verwendungen der Leistungen werden von uns berücksichtigt."

Oder meinen die mit "berücksichtigen", dass sie auf das Wohl ihrer
depperten Kunden die Korken knallen lassen ???



"3.5. Die Beförderung von Sportgeräten ist nur in dafür geeigneter
Transportverpackung bzw. Transportbehältnissen möglich. Das Sportgerät
muss separat, d.h. getrennt vom Reisegepäck, verpackt und aufgegeben
werden. Andernfalls wird das komplette Gepäck zur anwendbaren
Übergepäckrate berechnet, die ggf. über der Pauschalrate für das
Sportgerät liegt. Die Mitarbeiter am Check-in behalten sich vor, das
verpackte Sportgerät stichprobenartig zu überprüfen und den Transport
bei nicht Einhaltung der Vorschriften ggf. abzulehnen. Für die
Beförderung von Kanus und Kajaks benötigen wir eine
Regressverzichtserklärung. Bitte beachten Sie, dass die meisten
Sportgeräte anmeldepflichtig sind. Eine Anmeldung ist nur bis 8
Stunden vor dem Abflug möglich. Die aktuellen Kosten und Bedingungen
teilen wir Ihnen gerne vor Ihrer Buchung mit bzw. finden Sie unter
www.condor.com."

Ein Sportgerät ist nach allgemeinem Verständnis eine funktionsfähige
Einheit zur Ausübung eines Sports, der durch die Art des Gerätes
definiert ist.

Ein Tauchanzug kann z.B. zur Höhlenforschung, Surfen, als Mückenschutz
benutzt werden, Lungenautomaten sind Teile eines Sportgerätes, aber
eben kein Sportgerät.

Außerdem ist es für andere Arbeitsgerät (d.h. Teile des
Arbeitsgerätes), oder es sind Ausrüstungsteile zum wissenschaftlichen
Arbeiten.

Ist hier Rechtsvolk anwesend, das Kenntnis von, oder Willen zu einer
Klärung oder Abmahnung hat?

Grüeß,
Matthias
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  #2  
Old 03-28-2009, 06:35 AM
Joerg Hahn
 
Posts: n/a
Default Re: Condor AGB gesetzwidrig?

Moin Mat,

MatV wrote:

> Ein Tauchanzug kann z.B. zur Höhlenforschung, Surfen, als Mückenschutz
> benutzt werden, Lungenautomaten sind Teile eines Sportgerätes, aber
> eben kein Sportgerät.


Willst Du damit andeuten, daß Condor meint, ich dürfe meinen Tauchanzug
nicht in den normalen Koffer packen, weil sie für Tauchgepäck extra
Kohle haben wollen? Oder das separate Tauchgepäck schon voll ist und ich
Reste der Ausrüstung in den normalen Koffer packe?
Oder ich keine Socken, Unterhosen und Handtücher zum Auspolstern
innerhalb der Gewichtsgrenzen des separaten Tauchgepäcks benutzen darf?

Meine Golfausrüstung ist aber schon frei?

Was machen die eigentlich, wenn jemand mit Koffer, sep. Tauchgepäck UND
Golfausrüstung ankommt?

lg
Jörg


--
Meine Erinnerungs-Knips-Fotos
http://www.notabstieg.de/egypt-7-2006/index.html
http://www.notabstieg.de/egypt-2-2007/index.html
http://www.notabstieg.de/egypt-2-2008/index.html
http://www.grabmalkultur.de
Reply With Quote
  #3  
Old 03-28-2009, 08:03 AM
Richard
 
Posts: n/a
Default Re: Condor AGB gesetzwidrig?

MatV schrieb:

> Ich zitiere mal daraus: https://www8.condor.com/tcf-de/druck/agb.html
> Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche gewöhnliche
> anderweitige Verwendungen der Leistungen werden von uns
> berücksichtigt.


> Sie können den Flug praktisch zweimal verkaufen, und schließen hier
> eine Anrechnung des Eingesparten aus.


Das sehe ich nicht, wenne s gelingt den Flug zu verkaufen, dann
partizipierst du an dem (i. d. R.) höheren Verkaufspreis. Bei "NO SHOW"
müßten aber standby Passagiere vorhanden sein.

> Die in der Regel anfallenden Nichtantrittspauschalen,
> die wir im Falle Ihres Nichtantritts zu der von Ihnen gebuchten Reise
> je gebuchten Teilnehmer und Strecke fordern müssen, ergeben sich aus
> den nachfolgenden Tabellen. Die Pauschalbeträge werden auf volle Euro
> gerundet.


Das wäre dann die Bearbeitungsgebühr.

> Bei Stornierung bzw. Nichtantritt in den Tarifen "Basis Tarif ohne
> Flex Relax" und "Aktionstarif" ist eine Erstattung des Flugpreises
> ausgeschlossen."


Da sind wir bei den Billigangeboten. Da muss man den Verfall schon in
Kauf nehmen. Quasi hast du den Billig bekommen und zwar unter Verzicht
auf möglichen refund. Ich weiss dass solche Tarife mit keine Umbuchung,
kein Storno, kein Ersatz durchaus rechtens sind.

> Das ist m.E. gesetzwidrig. Weiß nicht, wie das aktuelle Gestez heißt,
> früher wäre es wohl das AGB-Gesetz, oder BGB?


Nun es gibt AGB und BGB.

--
vG Richard
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  #4  
Old 03-28-2009, 08:31 AM
Annerose und Guenter Mildenberger
 
Posts: n/a
Default Re: Condor AGB gesetzwidrig?

Hallo Joerg,

> Willst Du damit andeuten, daß Condor meint, ich dürfe meinen Tauchanzug
> nicht in den normalen Koffer packen, weil sie für Tauchgepäck extra
> Kohle haben wollen?


solange Du die Freigepaeckgrenze nicht ueberschreitest wollen
die offiziel nix von Dir.

Die Tussi am Checkin koennt' aber wg. Ahnungslosigkeit Probleme
machen ---> nicht diskutieren, sofort Cheffe verlangen

> Oder das separate Tauchgepäck schon voll ist und ich
> Reste der Ausrüstung in den normalen Koffer packe?


s.o.

> Oder ich keine Socken, Unterhosen und Handtücher zum
> Auspolstern innerhalb der Gewichtsgrenzen des
> separaten Tauchgepäcks benutzen darf?


genaugenommen darfst Du das nicht.
Wir wurden deswegen schon ziemlich angemeckert.

Handtuch, Badehose geht ok,
Socken und Unterwaesche gab Gemecker.

> Meine Golfausrüstung ist aber schon frei?


ja

> Was machen die eigentlich, wenn jemand mit
> Koffer,


frei

> sep. Tauchgepäck


25,- pro Strecke

> UND> Golfausrüstung ankommt?


frei wenn angemeldet.

Willkommen im Irrenhaus

Gruss Guenter

--

Mail ggf. an mildenbergers at yahoo punkt com
FAQ von d.r.s.t unter http://www.moon-divers.net/drst-faq.html
Reply With Quote
  #5  
Old 03-28-2009, 01:59 PM
Klaus Wolf
 
Posts: n/a
Default Re: Condor AGB gesetzwidrig?

Hi,

Annerose und Guenter Mildenberger schrieb:

>>Willst Du damit andeuten, daß Condor meint, ich dürfe meinen Tauchanzug
>>nicht in den normalen Koffer packen, weil sie für Tauchgepäck extra
>>Kohle haben wollen?

>
>
> solange Du die Freigepaeckgrenze nicht ueberschreitest wollen
> die offiziel nix von Dir.


Ja! Das habe ich von Condor schriftlich.

> s.o.


d.t.o.

Grüße
Klaus

Reply With Quote
  #6  
Old 03-29-2009, 09:14 AM
MatV
 
Posts: n/a
Default Re: Condor AGB gesetzwidrig?

Moin Joerg,
On 28 Mrz., 12:35, Joerg Hahn <d...@notabstieg.de> wrote:
> Moin Mat,
>
> MatV wrote:
> > Ein Tauchanzug kann z.B. zur Höhlenforschung, Surfen, als Mückenschutz
> > benutzt werden, Lungenautomaten sind Teile eines Sportgerätes, aber
> > eben kein Sportgerät.

>
> Willst Du damit andeuten, daß Condor meint, ich dürfe meinen Tauchanzug
> nicht in den normalen Koffer packen, weil sie für Tauchgepäck extra
> Kohle haben wollen? Oder das separate Tauchgepäck schon voll ist und ich
> Reste der Ausrüstung in den normalen Koffer packe?
> Oder ich keine Socken, Unterhosen und Handtücher zum Auspolstern
> innerhalb der Gewichtsgrenzen des separaten Tauchgepäcks benutzen darf?


Genau so.
Deswegen sollte Kersten ja sein angemeldetes Tauchgepäck am 31.10
"bereinigen", weil es sonst als Übergepäck deklariert würde.
>
> Meine Golfausrüstung ist aber schon frei?


Ja. Es gibt im Netz einen interessanten Schrieb von Condor dazu.
Der Casus Knaktus ist m.E. der Ausdruck Sportgerät. Dieser ist
umfassend, und schließt meinem Rechtsverständnis Teile von
Sportgeräten aus.
Analog ist zB die Landesregierung S-H der Ansicht, dass, obschon
Tauchen in landeseigenen Seen erlaubt is, das Tauchen im Plöner See
dieses nicht ist, da dieser nur zum Teil landeseiegen ist.


> Was machen die eigentlich, wenn jemand mit Koffer, sep. Tauchgepäck UND
> * Golfausrüstung ankommt?



Vielleicht kann jemand mal ein Surfsegel zusammengefaltet ohne Brett
mitnehmen, oder deswegen anfragen.

lG
Matthias
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  #7  
Old 03-29-2009, 09:16 AM
MatV
 
Posts: n/a
Default Re: Condor AGB gesetzwidrig?

On 28 Mrz., 14:03, Richard <ricki.pr...@googlemail.com> wrote:
> MatV schrieb:
>
>
> > Bei Stornierung bzw. Nichtantritt in den Tarifen "Basis Tarif ohne
> > Flex Relax" und "Aktionstarif" ist eine Erstattung des Flugpreises
> > ausgeschlossen."

>
> Da sind wir bei den Billigangeboten.


900€ für einen Flug über den Teich empfinde ich nicht als
Billigangebot...
Grüße,
Matthias
Reply With Quote
  #8  
Old 03-29-2009, 09:18 AM
MatV
 
Posts: n/a
Default Re: Condor AGB gesetzwidrig?

On 28 Mrz., 14:31, Annerose und Guenter Mildenberger
<milden_spam-...@yahoo.com> wrote:
> Hallo Joerg,
>
> > Willst Du damit andeuten, daß Condor meint, ich dürfe meinen Tauchanzug
> > nicht in den normalen Koffer packen, weil sie für Tauchgepäck extra
> > Kohle haben wollen?

>
> solange Du die Freigepaeckgrenze nicht ueberschreitest wollen
> die offiziel nix von Dir.
>
> Die Tussi am Checkin koennt' aber wg. Ahnungslosigkeit Probleme
> machen ---> nicht diskutieren, sofort Cheffe verlangen


Auch die Geier-Tussi auf der Info Line verneinte das mit dem im
Freigepäck verpackten Tauchgepäck.
Auf der Tauch_gerät_ Klausel bin ich da noch garnicht herumgeritten.
Das mache ich schriftlich.

LG,
Matthias


>
> > Oder das separate Tauchgepäck schon voll ist und ich
> > Reste der Ausrüstung in den normalen Koffer packe?

>
> s.o.
>
> > Oder ich keine Socken, Unterhosen und Handtücher zum
> > Auspolstern innerhalb der Gewichtsgrenzen des
> > separaten Tauchgepäcks benutzen darf?

>
> genaugenommen darfst Du das nicht.
> Wir wurden deswegen schon ziemlich angemeckert.
>
> Handtuch, Badehose geht ok,
> Socken und Unterwaesche gab Gemecker.
>
> > Meine Golfausrüstung ist aber schon frei?

>
> ja
>
> > Was machen die eigentlich, wenn jemand mit
> > Koffer,

>
> frei
>
> > sep. Tauchgepäck

>
> 25,- pro Strecke
>
> > UND> Golfausrüstung ankommt?

>
> frei wenn angemeldet.
>
> Willkommen im Irrenhaus
>
> Gruss Guenter
>
> --
>
> Mail ggf. an mildenbergers at yahoo punkt com
> FAQ von d.r.s.t unterhttp://www.moon-divers.net/drst-faq.html


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  #9  
Old 03-29-2009, 09:19 AM
MatV
 
Posts: n/a
Default Re: Condor AGB gesetzwidrig?

On 28 Mrz., 19:59, Klaus Wolf <m...@privacy.net> wrote:
> Hi,
>
> Annerose und Guenter Mildenberger schrieb:
>
> >>Willst Du damit andeuten, daß Condor meint, ich dürfe meinen Tauchanzug
> >>nicht in den normalen Koffer packen, weil sie für Tauchgepäck extra
> >>Kohle haben wollen?

>
> > solange Du die Freigepaeckgrenze nicht ueberschreitest wollen
> > die offiziel nix von Dir.

>
> Ja! Das habe ich von Condor schriftlich.
>


Send pics!
Oder ne PM, bitte.
Da könnte unseren Buchungsprozess deutlich verkürzen.
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  #10  
Old 03-29-2009, 12:28 PM
Klaus Wolf
 
Posts: n/a
Default Re: Condor AGB gesetzwidrig?

Mail ist unterwgs.
LG
Klaus


MatV schrieb:

> On 28 Mrz., 19:59, Klaus Wolf <m...@privacy.net> wrote:
>
>>Hi,
>>
>>Annerose und Guenter Mildenberger schrieb:
>>
>>
>>>>Willst Du damit andeuten, daß Condor meint, ich dürfe meinen Tauchanzug
>>>>nicht in den normalen Koffer packen, weil sie für Tauchgepäck extra
>>>>Kohle haben wollen?

>>
>>>solange Du die Freigepaeckgrenze nicht ueberschreitest wollen
>>>die offiziel nix von Dir.

>>
>>Ja! Das habe ich von Condor schriftlich.
>>

>
>
> Send pics!
> Oder ne PM, bitte.
> Da könnte unseren Buchungsprozess deutlich verkürzen.


--
Tauchen ist kein Sport - sondern ein Zustand

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